Heilpraktiker

Sektoraler Heilpraktiker Physiotherapie

Durch die Zertifizierung zur sektoralen Heilpraktikerin für Physiotherapie ist es unserer Praxis erlaubt, Patienten auch ohne ärztliches Rezept zu untersuchen und zu behandeln. Dies ermöglicht einen schnellen Therapiebeginn bei Auftreten der Beschwerden. Diagnose, Rezept und Therapie finden also unter einem Dach statt.

So spart man sich den Weg zum Arzt und Sie kommen bei akuten Beschwerden direkt in die Physiotherapie-Praxis.

Ist die Befundlage unklar, wird der Patient natürlich trotzdem zu einem Facharzt weitergeleitet, um das Krankheitsbild weiter abzuklären.

 

Anke Strobel
Sektoraler Heilpraktiker

Anke Strobel hat im Oktober 2017 Ihre Prüfung zum Sektoralen Heilpraktiker auf dem Gebiet der Physiotherapie erfolgreich bestanden und erhielt durch das zuständige Landratsamt in Tübingen die Erteilung der Heilpraktiker-Erlaubnis.

Termin beim Physiotherapeuten ohne vorherigen Arztbesuch!

  • Für Privatpatienten: 
    Sie können mit und ohne Rezept zu uns kommen. Die Privatkassen übernehmen die Kosten für die Behandlungen abhängig von Ihrem individuellen Vertrag mit Ihrer privaten Krankenversicherung durch den Zusatz Heilpraktiker. Die Abrechnung erfolgt über eine Privatrechnung.
  • Für Selbstzahler: 
    Jeder darf zu uns ohne ärztliches Rezept kommen, sofern Sie die Untersuchung/Behandlung selbst bezahlen. Abgerechnet wird im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Diese Rechnung können sie dann auch bei einer privaten Zusatzversicherung einreichen.
  • Für gesetzlich versicherte Patienten:
    Heilpraktiker-Leistungen unabhängig von den gesetzlichen Krankenkassen. Das heißt, Sie können unsere Leistungen NICHT über die gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch nehmen. Als Selbstzahler/-in sind Sie bei mir aber herzlich Willkommen. 

Die Therapie und somit auch die Preise werden aus verschiedenen Leistungsziffern zusammengesetzt, welche aus Ihrer individuellen Untersuchung und wenn indiziert auch aus der Behandlung hervorgehen und beim Erstgespräch vereinbart werden.

Termin beim Physiotherapeuten ohne vorherigen Arztbesuch!

  • Für Privatpatienten: 
    Sie können mit und ohne Rezept zu uns kommen. Die Privatkassen übernehmen die Kosten für die Behandlungen abhängig von Ihrem individuellen Vertrag mit Ihrer privaten Krankenversicherung durch den Zusatz Heilpraktiker. Die Abrechnung erfolgt über eine Privatrechnung.
  • Für Selbstzahler: 
    Jeder darf zu uns ohne ärztliches Rezept kommen, sofern Sie die Untersuchung/Behandlung selbst bezahlen. Abgerechnet wird im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Diese Rechnung können sie dann auch bei einer privaten Zusatzversicherung einreichen.
  • Für gesetzlich versicherte Patienten:
    Heilpraktiker-Leistungen unabhängig von den gesetzlichen Krankenkassen. Das heißt, Sie können unsere Leistungen NICHT über die gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch nehmen. Als Selbstzahler/-in sind Sie bei mir aber herzlich Willkommen. 

Die Therapie und somit auch die Preise werden aus verschiedenen Leistungsziffern zusammengesetzt, welche aus Ihrer individuellen Untersuchung und wenn indiziert auch aus der Behandlung hervorgehen und beim Erstgespräch vereinbart werden.

Vorteile

keine langen Wartezeiten auf einen Termin beim Arzt

Behandlung ohne ärztliche Verordnung

ausführliche Anamnese und Befunderhebung

schneller Termin, schneller Behandlungsbeginn

individueller Behandlungsplan

schnelle Entlastung und Schmerzlinderung

Behandlungsdauer

Im Rahmen unserer Behandlung als Heilpraktiker im Bereich Physiotherapie können wir unsere Behandlungszeiten frei definieren und uns am Behandlungsziel orientieren. Die therapeutische Betreuung und die umfassende Diagnostik stehen hier im Mittelpunkt. In der Regel dauert daher eine Behandlungseinheit ca. 60 Minuten.

Preise

Das Honorar für die Behandlung berechnet sich nach dem Zeitaufwand der Physiotherapeutin und nach geleisteten Heilmitteln. Grundlage der Vergütungsberechnung ist das Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker (GebüH) und der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh).

Die genauen Preise werden vorab mit ihnen in einer schriftlichen Patientenvereinbarung besprochen.

Anders als z.B. bei Ärzten gibt es für die Leistungen von Physiotherapeuten mit sektoraler Heilpraktikererlaubnis keine amtliche Gebührenordnung, die die Höhe der Vergütung verbindlich festlegt. Der Therapeut ist deshalb bei der Kalkulation seiner Abrechnungssätze im Rahmen der ortsüblichen Entgelte (§ 612 Abs. 2 BGB) oder aufgrund besonderer Vereinbarung völlig frei.
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Rechnungen eines Heilpraktikers in der Regel nur, wenn eine Zusatzversicherung für diesen Bereich abgeschlossen wurde. Bei Privatversicherten empfehlen wir, vor Behandlungsbeginn Rücksprache bezüglich des Erstattungsanspruchs mit ihrer Versicherung zu halten, um die Kostenübernahme abzuklären.

Preise

Das Honorar für die Behandlung berechnet sich nach dem Zeitaufwand der Physiotherapeutin und nach geleisteten Heilmitteln. Grundlage der Vergütungsberechnung ist das Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker (GebüH) und der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh).

Die genauen Preise werden vorab mit ihnen in einer schriftlichen Patientenvereinbarung besprochen.

Anders als z.B. bei Ärzten gibt es für die Leistungen von Physiotherapeuten mit sektoraler Heilpraktikererlaubnis keine amtliche Gebührenordnung, die die Höhe der Vergütung verbindlich festlegt. Der Therapeut ist deshalb bei der Kalkulation seiner Abrechnungssätze im Rahmen der ortsüblichen Entgelte (§ 612 Abs. 2 BGB) oder aufgrund besonderer Vereinbarung völlig frei.
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Rechnungen eines Heilpraktikers in der Regel nur, wenn eine Zusatzversicherung für diesen Bereich abgeschlossen wurde. Bei Privatversicherten empfehlen wir, vor Behandlungsbeginn Rücksprache bezüglich des Erstattungsanspruchs mit ihrer Versicherung zu halten, um die Kostenübernahme abzuklären.

abrechnungshilfe

Private Krankenversicherung (PKV) - mit Rezept

Wenn Sie eine private Krankenversicherung haben (PKV) und ein ärztliches Rezept für Physiotherapie haben:
Nach Abschluss der Therapie bekommen Sie eine Rechnung, die Sie begleichen.

Die Rechnung können Sie dann bei Ihrer PKV einreichen; abhängig davon, wie Ihr Versicherungsvertrag gestaltet ist, bekommen Sie die Leistungen Ihres Rezeptes von Ihrer Versicherung teilweise oder vollständig erstattet.

Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrer privaten Krankenkasse im Vornherein über die Rückerstattung zu informieren.

Private Krankenversicherung - ohne Rezept

Wenn Sie eine private Krankenversicherung haben und KEIN Rezept für Physiotherapie:
Wenn Ihre PKV die Leistungen eines sektoralen Heilpraktikers nicht spezifisch ausschließt, dann können Sie ohne Rezept zu mir kommen.

Die Rechnung, erstellt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker „GebüH“, können Sie bei Ihrer Privatversicherung als Heilbehandlung geltend machen und eine Rückerstattung beantragen, sofern in Ihrem Vertrag Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind.

Manche Versicherer bieten sogar einen 100 %-igen Versicherungsschutz für den Bereich „Heilmittel“ an.

Gesetzlich versichert

Wenn Sie gesetzlich versichert sind gilt, dass die gesetzlichen Krankenkassen weitestgehend vom Gesetz auf die Leistungen von Ärzten beschränkt. Was oft dazu führt, dass unsere Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

Einige Krankenkassen gewähren den Versicherten Boni, die sie auch für Leistungen von Heilpraktikern in Anspruch nehmen können. Die Krankenversicherungen erstatten üblicherweise 80 Prozent der Rechnung aber nur bis zu einem bestimmten festgelegten Höchstbetrag. Dieser liegt bei je nach Krankenversicherung zwischen 100 und 300 Euro im Jahr. Ferner bieten einige gesetzliche Krankenkassen Krankenzusatzversicherungen an, welche die gesamten Kosten für eine Behandlung beim Heilpraktiker übernehmen.

Sie sollten vor der Behandlung prüfen, ob Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für unsere Leistungen übernimmt.

Sie können unsere Leistungen aber sehr gerne als Selbstzahler in Anspruch nehmen.

Selbstzahler - ohne Rezept

Durch die zusätzliche Zertifikation zur Heilpraktikerin beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie kann jeder Patient als Selbstzahler einen Termin bei uns vereinbaren.

Am Ende der Behandlung bzw. Behandlungsserie erhält der Patient, eine Rechnung über die in Anspruch genommenen Leistungen. Damit können Sie am Ende des Jahres versuchen, die Heilpraktikerleistung als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abzuziehen.

Termine, fragen, sonstiges?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Unser Team freut sich auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.